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CSRD-UMSETZUNG IN DEUTSCHLAND

24.05.2024 | Nachhaltigkeit | 0 Kommentare

DAS WICHTIGSTE IM ÜBERBLICK

  • Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) erweitert die bisherigen Anforderungen der EU an die nichtfinanzielle Berichterstattung und zielt darauf ab, eine umfassendere und detailliertere Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) zu erreichen.
  • Die neue Richtlinie ist seit dem 5. Januar 2023 auf EU-Ebene in Kraft. Die Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschland, müssen diese bis spätestens Juli 2024 in nationales Recht umsetzen.
  • Die EU-Richtlinie legt Ziele und Anforderungen auf europäischer Ebene fest und gibt den Mitgliedstaaten einen Rahmen vor, den diese entsprechend in nationales Recht umsetzen müssen.
  • Zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht wurde ein Referentenentwurf vorgestellt. Aus den dazu veröffentlichten Stellungnahmen geht hervor, dass einige darin enthaltene Punkte vermehrt auf Kritik treffen und es zahlreiche Streitpunkte gibt.
  • Die CSRD-Umsetzung in Deutschland stellt für viele Unternehmen eine gewisse Herausforderung dar, bietet jedoch auch bedeutende Chancen für diejenigen, die sich proaktiv mit den Themen Nachhaltigkeit und transparente Berichterstattung auseinandersetzen.

Benötigen Sie einen Überblick über die Umsetzung der CSRD-Richtlinie in Deutschland? Wie wird die EU-Richtlinie konkret in deutsches Recht transformiert und umgesetzt? Wir erklären Ihnen, was es mit den CSRD-Umsetzungsgesetz auf sich hat, und erläutern, worauf Unternehmen künftig bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu achten haben.

CSRD-Umsetzungsgesetz: Aktueller Stand in Deutschland

Die Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) markiert einen entscheidenden Wendepunkt in der Nachhaltigkeitsberichterstattung europäischer Unternehmen. Sie wurde im November 2022 vom EU-Parlament verabschiedet und verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Nachhaltigkeitsbemühungen transparent und detailliert offenzulegen.

Insgesamt sind 49.000 Unternehmen in der gesamten EU im Rahmen der CSRD künftig von der Nachhaltigkeitsberichtspflicht nach ESRS-Standards betroffen. Viele in Deutschland ansässige Unternehmen sind derzeit dabei, sich mit dem aktuellen Stand des CSRD-Umsetzungsgesetzes in Deutschland auseinanderzusetzen.

Die CSRD-Richtlinie der EU ist in erster Linie als Rahmenvorgabe für die einzelnen Mitgliedstaaten zu verstehen, da Richtlinien auf europäischer Ebene in den einzelnen Ländern nicht unmittelbar umgesetzt werden können. Die konkrete Ausgestaltung der nationalen Gesetze obliegt den einzelnen Ländern, wobei diese EU-Richtlinien eine rechtliche Bindung aufweisen.

Die Einführung der CSRD stellt Deutschland vor die Herausforderung, diese umfassenden EU-Richtlinien in nationales, sprich deutsches Recht zu überführen: Dazu hat das Bundesministerium für Justiz am 22. März 2024 den Referentenentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes präsentiert.

Mit dem CSRD-Umsetzungsgesetz sollen keine über die CSRD hinausgehenden Maßnahmen in nationales Recht umgesetzt werden.

Dieses nationale Gesetz beinhaltet wesentliche Anpassungen des Handelsgesetzbuches (HGB), um die Vorgaben der CSRD-Richtlinien einzuarbeiten und die Umsetzung in Deutschland zu realisieren.

Zu den wichtigsten Änderungen gehören erweiterte Pflichten zur Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte, die nun auch in den Lageberichten von Unternehmen reflektiert werden müssen. Dies bedeutet, dass Unternehmen nicht nur ihre Finanzdaten, sondern auch ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft detailliert offenlegen müssen.

Die Verwendung von ESRS als Berichterstattungsstandard wird zur Norm, um eine einheitliche und vergleichbare Berichterstattung innerhalb der EU zu gewährleisten.

CSRD-Richtlinie: Umsetzung in Deutschland

Dass die CSRD eingeführt und die Richtlinien in deutsches Recht überführt werden, bringt für Unternehmen in Deutschland durchaus verschiedene Herausforderungen und zusätzlichen administrativen Aufwand mit sich. Denn neben der finanziellen Performance rücken nun auch ökologische sowie soziale Auswirkungen der Unternehmen verstärkt in den Fokus von Berichtspflichten.

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Es ist folglich nötig, die Berichtsprozesse anzupassen und zu erweitern, um den neuen Anforderungen, die das CSRD-Umsetzungsgesetz in Deutschland mit sich bringt, gerecht zu werden.

Die daraus resultierenden Chancen, durch verbesserte Nachhaltigkeitspraktiken Wettbewerbsvorteile zu erzielen und das Unternehmensimage zu stärken, sollten jedoch nicht außer Acht gelassen werden. Erfahren Sie jetzt mehr darüber, wie Unternehmen von der CSRD-Berichtspflicht profitieren können.

Doch was gibt es nun für Unternehmen in Deutschland bei der CSRD-Umsetzung konkret zu beachten? Zunächst sind, wie eingangs erwähnt, die seit Juli 2023 geltenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bei der Berichtserstellung einzuhalten.

Diese Standards legen fest, wie Unternehmen über eine Vielzahl von Nachhaltigkeitsthemen berichten müssen, darunter Klimawandel, Biodiversität und soziale Verhältnisse.

Auch die Durchführung einer sogenannten Wesentlichkeitsanalyse stellt ein Kernstück der CSRD-Anforderungen dar. Die Wesentlichkeitsanalyse kann als Grundlage für den CSRD-Bericht verstanden werden und unterstützt Unternehmen dabei, die für sie relevanten Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren und entsprechend zu priorisieren.

Außerdem ist die Berücksichtigung der doppelten Materialität für die erfolgreiche Umsetzung der CSRD-Richtlinien in Deutschland essenziell: Unternehmen müssen sowohl die finanziellen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen als auch ihre sozialen und ökologischen Impacts berücksichtigen und darüber berichten. Dies erfordert eine gründliche Analyse der Auswirkungen von Unternehmensaktivitäten, die über traditionelle Geschäftsmodelle hinausgehen.

Sehen Sie diese Veränderungen als Teil eines breiteren Trends hin zu mehr Transparenz und Verantwortung in der Unternehmensführung. Sie spiegeln das wachsende Bewusstsein wider, dass nachhaltiges Handeln nicht nur ethisch geboten, sondern auch für den langfristigen Unternehmenserfolg von grundlegender Bedeutung ist.

Besonderheiten und Herausforderungen bei der CSRD-Umsetzung in Deutschland

Die Umsetzung der CSRD-Richtlinie in Deutschland weist einige spezifische Merkmale auf, die sie von anderen EU-Ländern unterscheidet.

Die Richtlinie wird unmittelbar integriert, indem die Bilanzregelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) angepasst werden. Zudem geht Deutschland über die EU-Vorgaben hinaus, indem auch mittelgroße Unternehmen mit bedeutender gesellschaftlicher Rolle in die Berichtspflicht einbezogen werden.

Die Prüfungsanforderungen für Nachhaltigkeitsberichte sind in Deutschland besonders streng. Eine ausgeprägte Stakeholder-Orientierung fördert zudem umfassende und detaillierte Berichterstattungen hierzulande. Das Bundesministerium für Justiz ist bestrebt, die CSRD unter Berücksichtigung der knapp bemessenen Frist und der mitunter sehr komplexen EU-Regelungen effizient umzusetzen.

Nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfs zur Umsetzung der CSRD in Deutschland haben verschiedene Akteure ihre Kritik geäußert. Über 80 Stellungnahmen wurden auf der Seite des Bundesministeriums veröffentlicht.
Als zentraler Punkt ist die externe Prüfung zu nennen: Der Referentenentwurf sieht vor, dass neben dem Abschlussprüfer auch andere Wirtschaftsprüfer und akkreditierte Prüfer zur Prüfung zugelassen werden können. Die Maßnahme zielt darauf ab, Kapazitätsengpässe zu vermeiden und den Prüfungsmarkt zu öffnen.

Gleichzeitig soll ein hoher Qualitätsstandard durch Akkreditierung sichergestellt werden. Allerdings ist die Umsetzung im Handelsgesetzbuch (HGB) sehr aufwendig und es müssten zunächst viele neue Paragrafen eingeführt werden.
Es ist nicht überraschend, dass einige betroffene Unternehmen diese Entwicklung mit einer gewissen Skepsis betrachten. Sie bevorzugen eine Prüfung ausschließlich durch den Abschlussprüfer.

Die Umsetzung der CSRD-Richtlinie in Deutschland führt zu zusätzlichem Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, der einmalig auf 748 Mio. EUR und jährlich auf 1,4 Mrd. EUR geschätzt wird. Die Einführung erfolgt etappenweise, wobei die Belastung für das Geschäftsjahr 2024 geringer ist und bis 2028 ansteigt.

Ein weiteres viel diskutiertes Thema in den veröffentlichten Stellungnahmen ist die Änderung im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Diese Änderung wird von vielen Betroffenen als misslungen erachtet, wenn es um die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht geht.

Gemäß des vorgestellten Referentenentwurfs (RefE) kann der Bericht über die Sorgfaltspflichten entfallen, sofern ein Nachhaltigkeitsbericht gemäß HGB erstellt und veröffentlicht wird. Der Bericht muss entweder verpflichtend oder freiwillig erstellt sein und alle formalen Anforderungen des Pflichtberichts erfüllen sowie einer Prüfung unterzogen werden. Unternehmensnahe Stellungnahmen begrüßen diese Regelung zur Umsetzung der CSRD in Deutschland, während Menschenrechts- und Umweltverbände sie eher kritisch sehen.

Als ein anderer Kritikpunkt ist in diesem Kontext die Regelung der Offenlegungsfristen im Referentenentwurf zu nennen. Es wird teilweise eine Anpassung der Fristen für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts gefordert. Gemäß der aktuellen Gesetzeslage müssen die Berichte bis zum 30. April 2024 eingereicht werden. Das BAFA hat jedoch bereits angekündigt, dass die Berichte erst ab dem 1. Januar 2025 überprüft werden. Somit wurde die Regelung aus dem Entwurf bereits de facto übernommen.

Welche weiteren Kritikpunkte an dem RefE wurden in den Stellungnahmen laut? Es wurden vor allem Unterschiede zwischen der CSRD und dem RefE thematisiert. So wird drauf hingewiesen, dass die Berichterstattung im Lagebericht nach der CSRD nur über die wichtigsten immateriellen Ressourcen erfolgen muss. Viele Stellungnahmen weisen außerdem auf den hohen Umsetzungsaufwand hin und fordern Bürokratieentlastungen.

Der RefE geht in Bezug auf die Unterrichtung der Arbeitnehmervertreter über die Anforderungen der CSRD hinaus und fordert deren Einbeziehung während der Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung, anstatt nur deren Unterrichtung. Es wird von Kritikern gefordert, diese Regelung nochmals zu überdenken und eine 1:1-Umsetzung der CSRD in Deutschland vorzunehmen.

Auch wird der abweichende Konsolidierungskreis für die Nachhaltigkeitserklärung im Vergleich zur finanziellen Berichterstattung kritisch gesehen. Tochterunternehmen, die aus finanzieller Sicht nicht wesentlich sind und nicht in den Konzernfinanzbericht einbezogen werden müssen, sollen dennoch in den Konzernnachhaltigkeitsbericht einbezogen werden, wenn sie aus Nachhaltigkeitsperspektive wesentlich sind. Um inkonsistente Informationen und damit verbundene Fehlschlüsse zu vermeiden, ist es erforderlich, dass die Konzernnachhaltigkeitserklärung dieselben Unternehmen einbezieht wie die Finanzberichterstattung.

Schließlich wird eine stärkere Integration der Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung für das finale CSRD-Umsetzungsgesetz gefordert. Diese Forderung wird durch die Forderung nach mehr Verweismöglichkeiten und die Kritik an der Befreiung von der Berichterstattung über nichtfinanzielle Leistungsindikatoren bestärkt.

Wir möchten Sie an dieser Stelle darüber in Kenntnis setzen, dass aufgrund des Referentenentwurfs nun der Berichtsprozess des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) pausiert und die Berichtspflicht zunächst ausgesetzt wurde, um den Unternehmen keine doppelte Berichterstattung aufzuerlegen.

Fazit

Die CSRD-Umsetzung in Deutschland geht mit einer Verabschiedung von Gesetzen, Verordnungen oder auch anderen rechtlichen Instrumenten auf nationaler Ebene einher.

Diese Gesetze konkretisieren die Vorgaben der EU-Richtlinie und fügen sie in das bestehende nationale Rechtssystem ein. Im Gegensatz zur EU-Richtlinie sind die nationalen Gesetze und Verordnungen, die sich aus der Umsetzung ergeben, im jeweiligen Land direkt anwendbar. Unternehmen und Privatpersonen sind dazu aufgerufen, sich an diese nationalen Vorschriften zu halten. Da die Regelwerke und Richtlinien bereits auf EU-Ebene außerordentlich komplex sind, ist es wichtig, dass die Komplexität für in Deutschland ansässige Unternehmen nicht noch weiter erhöht wird.

Mit dem CSRD-Umsetzungsgesetz, das wesentliche Anpassungen im Handelsgesetzbuch vorsieht, sind Unternehmen künftig verpflichtet, ihre Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte zu erweitern. Dies impliziert nicht nur eine Anpassung der Berichtsprozesse, sondern eröffnet auch die Möglichkeit, das Unternehmensimage nachhaltig zu stärken und sich strategisch besser aufzustellen.

Es wird deutlich, dass die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) weit mehr ist als nur eine bürokratische Hürde und mittelständische Unternehmen die CSRD-Berichtspflicht als Chance wahrnehmen sollten, um sich zukunftsfähig aufzustellen und ihre Marktstellung zu verbessern. Erfahren Sie in einem anderen Beitrag, wie Sie mit der Integration von Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen starten können.

Es kann durchaus zu Unterschieden bei der Umsetzung in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten kommen, da bei der Überführung in nationales Recht länderspezifische Bedürfnisse berücksichtigt werden.

FAQ
Was ist die CSRD und wie wird sie in Deutschland umgesetzt?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erweitert die EU-Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung und zielt auf eine umfassendere Offenlegung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG) ab. In Deutschland wird die CSRD durch das CSRD-Umsetzungsgesetz in nationales Recht überführt, das wesentliche Anpassungen im Handelsgesetzbuch vorsieht.

Welche Anforderungen bringt die CSRD für Unternehmen in Deutschland mit sich?

Unternehmen in Deutschland müssen künftig nicht nur ihre finanzielle Performance, sondern auch ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft detailliert offenlegen. Sie sind verpflichtet, den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu folgen und eine Wesentlichkeitsanalyse durchzuführen, um relevante Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren und zu priorisieren.

Welche Chancen und Herausforderungen ergeben sich für Unternehmen durch die CSRD-Umsetzung?

Die CSRD stellt Unternehmen vor zusätzlichen administrativen Aufwand, bietet jedoch auch die Chance, durch verbesserte Nachhaltigkeitspraktiken Wettbewerbsvorteile zu erzielen und das Unternehmensimage zu stärken. Es ist wichtig, die Berichtsprozesse anzupassen und zu erweitern, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden und sich zukunftsfähig aufzustellen.

Gibt es Unterschiede bei der Umsetzung der CSRD in den EU-Mitgliedstaaten?

Ja, es kann zu Unterschieden kommen, da die Überführung in nationales Recht länderspezifische Bedürfnisse berücksichtigt. Dennoch sind die nationalen Gesetze und Verordnungen, die sich aus der Umsetzung ergeben, im jeweiligen Land direkt anwendbar, und Unternehmen sind dazu aufgerufen, sich an diese nationalen Vorschriften zu halten.