Verständnis und Anwendung der ESRS 1 und 2: Schlüssel zur effektiven Nachhaltigkeitsberichterstattung

KLIMA// 26.01.2024

Zurück

Das Wichtigste im Überblick

  • ESRS 1 und 2 sind Teil des ersten Sets der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), angenommen im Juli 2023 von der Europäischen Kommission, und stellen bereichsübergreifende Grundlagen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung dar.
  • ESRS 1 definiert grundlegende Anforderungen und ist zentral für das Verständnis der Struktur und Konzepte der Nachhaltigkeitsberichterstattung. ESRS 2 legt spezifische Angabepflichten für Unternehmen fest, unabhängig von Sektor oder Größe.
  • Die beiden Standards decken wichtige Themen wie Governance-Strukturen, Strategien, Risiko- und Chancenmanagement ab und betonen das Konzept der doppelten Wesentlichkeit für die Berichtspflichtigkeit von Nachhaltigkeitsthemen.
  • Die Berichtspflicht nach ESRS 1 und 2 ist entscheidend für regulatorische Compliance und effektives Risikomanagement. Sie unterstützt Unternehmen bei der transparenten Darstellung ihrer Nachhaltigkeitsleistungen und stärkt das Vertrauen wichtiger Stakeholder.

ESRS 1 und 2: Berichtsübergreifende Standards

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) 1 und 2 sind Teil des ersten ESRS-Sets, das im Juli 2023 von der Europäischen Kommission angenommen wurde. Das erste Set besteht aus insgesamt zwölf ESRS, wobei die ESRS 1 und 2 berichtsübergreifend sind und allgemeine Anforderungen und Angaben enthalten. Die weiteren zehn ESRS sind themenspezifische Standards, die sich mit einzelnen Nachhaltigkeitsaspekten beschäftigen.

Im ersten Set der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bilden die Standards ESRS 1 und 2 die grundlegende Basis. Diese beiden Standards sind bereichsübergreifend und legen die allgemeinen Grundsätze und Anforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung fest. Sie sind ergänzt durch zehn themenspezifische Standards, die spezifische Aspekte der Nachhaltigkeit wie Umwelt, Soziales und Governance behandeln. ESRS 1 und 2 sind somit zentral für das Verständnis und die Struktur der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß diesen Standards.

ESRS 1: Allgemeine Anforderungen

Der ESRS 1, ein wesentlicher Bestandteil der European Sustainability Reporting Standards, definiert die allgemeinen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Ziel des ESRS 1 ist es, das Unternehmen ein Verständnis für die grundlegenden Konzepte und den Aufbau der ESRS erhalten. Außerdem wird erläutert, was die Anforderungen bei der Erstellung des CSRD-Berichts sind.

Der ESRS 1 schreibt vor, welche Informationen in einem Nachhaltigkeitsbericht enthalten sein müssen, um ein umfassendes Bild der Auswirkungen, Risiken und Chancen eines Unternehmens im Hinblick auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte zu geben. Unternehmen müssen Angaben zu ihrer Governance-Struktur, ihrer Strategie und ihrem Geschäftsmodell, dem Umgang mit Risiken und Chancen sowie zu ihren Zielen und Leistungen in Bezug auf Nachhaltigkeit machen. Der Standard hebt auch den Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit hervor, der für die Bewertung der Berichtspflichtigkeit von Nachhaltigkeitsthemen entscheidend ist.

Der ESRS 1 geht ausführlich auf die folgenden Themen ein:

  • Berichtserstattungsbereiche
  • Qualitative Merkmale von Informationen
  • Konzept der doppelten Wesentlichkeit
  • Sorgfaltspflichten
  • Wertschöpfungskette
  • Zeitliche Vorgaben
  • Vorgehensweise, wie Nachhaltigkeitsinformationen ermittelt und aufbereitet werden müssen
  • Aufbau des CSRD-Berichts
  • Zusammenhang zu anderen Teilen der Unternehmensberichterstattung
  • Übergangsregelungen

ESRS 2: Allgemeine Angaben

ESRS 2 beschäftigt sich mit den Angabepflichten, die Unternehmen offenlegen müssen. Auch dieser Standard ist wie der ESRS 1 sektorunabhängig und gilt daher für alle Unternehmen unabhängig von der Branche. Dabei besteht der ESRS 2 aus vier Berichtsbereichen:

  • Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO): Beschreibt den Prozess, mit dem die Auswirkungen, Risiken und Chancen erfasst und bewertet werden, sowie Strategien und Maßnahmen, um diese zu steuern.
  • Governance (GOV): Beschreibt die Rolle von Verfahren zur Überwachung und Steuerung der IROs durch die Führungsebenen eines Unternehmens.
  • Strategie (SBM): Beschäftigt sich damit, wie das Geschäftsmodell des Unternehmens im Zusammenhang mit den IROs steht und von diesen beeinflusst wird.
  • Parameter und Ziele (MT): Beschreibt, wie die Ziele und Maßnahmen zu messen sind.

ESRS 2 ist für alle Unternehmen relevant, unabhängig von ihrer Größe, Branche oder dem spezifischen Nachhaltigkeitsbezug ihrer Aktivitäten. Er dient als Leitfaden für die umfassende Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen im CSRD-Bericht.

Wer muss nach ESRS 1 und 2 berichten?

Die Berichtspflichten wurden mit der Annahme des ersten Sets der ESRS von der Europäischen Kommission vereinfacht, um die Berichterstattung verhältnismäßig zu halten. Daher ist jetzt nur noch der ESRS 2 aus dem ersten Set verpflichtend für alle Unternehmen. Für den ESRS 1 sowie für die weiteren Themenstandards entscheidet die Wesentlichkeit darüber, ob ein Thema berichtspflichtig ist oder nicht. Wie die Wesentlichkeit zu bewerten ist, wird im ESRS 1 erläutert.

Grundlegende Anforderungen der ESRS zu verstehen, lohnt sich

Die ESRS sind ein komplexes Rahmenwerk mit Vorgaben, die Unternehmen in ihrer Berichterstattung berücksichtigen müssen. Wenn Sie mit Ihrem Berichtsprozess beginnen, sollten Sie sich daher zunächst intensiv mit den Anforderungen der ESRS 1 und 2 sowie der Themenstandards auseinandersetzen. Hierbei unterstützen die Anhänge der Standards, die die Anforderungen genauer beschreiben. Zu Beginn hilft es, sich einen Überblick über die Struktur der Standards zu verschaffen, um die Zusammenhänge der Anforderungen nachzuvollziehen, da diese alle ähnlich aufgebaut sind. Außerdem gibt es die Möglichkeit, innerhalb des Berichts mit Verweisen auf andere Berichte bzw. Informationen zu arbeiten. Damit der Berichtsprozess möglichst effizient gestaltet werden kann, sollten solche Möglichkeiten von Beginn an berücksichtigt werden.

Versuchen Sie daher zunächst, die den ESRS zugrundeliegenden Paradigmen zu verstehen und die Prinzipien zu verinnerlichen, wie sie im ESRS 1 Anhang B aufgeführt sind. Dies bildet die Grundlage für die weiteren Berichtsprozesse. Außerdem ist es wichtig, sich mit den Wahlrechten und Übergangsregelungen zu beschäftigen und diese im Aufbau des Berichtsprozesses zu berücksichtigen.

Diese Vorgehensweise gewährleistet die regulatorische Compliance. Für Unternehmen, die den ESRS unterliegen, ist es wichtig, die Anforderungen zu erfüllen, um regulatorischen Sanktionen vorzubeugen und die Konformität mit dem Gesetz sicherzustellen. Darüber hinaus ermöglicht die Berichterstattung gemäß den ESRS-Standards eine transparente und vergleichbare Darstellung der Nachhaltigkeitsleistungen eines Unternehmens. Dies stärkt das Vertrauen bei wichtigen Stakeholdern wie Investoren, Kunden, Mitarbeitenden und der breiten Öffentlichkeit, was für die Glaubwürdigkeit des Unternehmens essenziell ist.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Risikomanagement. Die ESRS helfen Unternehmen, Nachhaltigkeitsrisiken zu identifizieren, zu managen und darüber zu berichten. Viele dieser Risiken können finanzielle und operationelle Auswirkungen haben, sodass ein effektives Management dieser Risiken unerlässlich ist.

Es ist daher gut, sich intensiv mit den Berichtsanforderungen der ESRS 1 und 2 auseinanderzusetzen, sowohl um die Compliance-Vorgaben zu erfüllen als auch um den maximalen Mehrwert für Ihr Unternehmen aus dem Berichtsprozess zu ziehen. In unserem aktuellen Whitepaper erfahren Sie mehr über den Ablauf des CSRD-Berichtsprozesses und Konzepte wie die doppelte Wesentlichkeit.

FAQ

Was sind die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) 1 und 2?

Die ESRS 1 und 2 sind grundlegende Standards im Rahmen der European Sustainability Reporting Standards, die von der Europäischen Kommission im Juli 2023 eingeführt wurden. Sie bilden die Basis für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und legen allgemeine Anforderungen und Angaben fest. Diese Standards sind entscheidend für das Verständnis und die Struktur der Nachhaltigkeitsberichterstattung und gelten für Unternehmen unabhängig von ihrer Größe oder Branche.

Für welche Unternehmen sind die ESRS 1 und 2 relevant?

Die ESRS 1 und 2 sind für alle Unternehmen relevant, die der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unterliegen.

Was beinhalten die ESRS 1 und 2?

Der ESRS 1 konzentriert sich auf die allgemeinen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung, z. B. die Berichtserstattungsbereiche, qualitative Merkmale von Informationen und das Konzept der doppelten Wesentlichkeit. Der ESRS 2 legt die allgemeinen Angabepflichten fest und deckt Bereiche wie Auswirkungen, Risiken und Chancen, Governance, Strategie sowie Messparameter und Ziele ab.

Kontakt

Sie haben Fragen, Ziele, Umsetzungsideen und / oder wünschen sich einen direkten Kontakt? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

    Gemäß der Datenschutzerklärung erkläre ich mich einverstanden.*

    die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichfelder