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BAFA-MODUL 5: FÖRDERPROGRAMM FÜR NACHHALTIGKEIT

17.05.2024 | Nachhaltigkeit | 0 Kommentare

DAS WICHTIGSTE IM ÜBERBLICK

  • Das BAFA-Modul 5 unterstützt mittelständische Industrieunternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung von Transformationskonzepten zur Klimaneutralität.
  • Das fünfte Modul ergänzt die technisch ausgerichteten ersten vier Module und unterstützt bei der Entwicklung umfassender Transformationspläne. Die Maßnahmen zielen darauf ab, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung einer Dekarbonisierungsstrategie und damit der eigenen Transformation hin zur Klimaneutralität zu unterstützen.
  • Die Antragstellung erfolgt über den Projektträger VDI/VDE-IT. Es können kontinuierlich Anträge für Transformationspläne gestellt werden.
  • Die Förderung für Transformationskonzepte kann beispielsweise dafür genutzt werden, berichtspflichtige Inhalte gemäß CSRD zu ermitteln.
  • Ein Transformationskonzept sollte, um staatliche Förderung gemäß BAFA zu erhalten, unter anderem eine Ist-Analyse beinhalten, in welcher der aktuelle Zustand eines oder mehrerer Unternehmensstandorte untersucht wird. Auch die Erstellung einer Treibhausgasbilanz (THG-Bilanz) ist fester Bestandteil dieser Analyse.

Was hat es mit dem Modul 5 des BAFA-Förderprogramms auf sich? Und wie können Industrieunternehmen von den zur Verfügung stehenden Fördersummen profitieren? Wie ein entsprechender Antrag und die Wettbewerbsrunden genau ablaufen und was der Transformationsplan unbedingt beinhalten muss, um erfolgreich zu sein, erfahren Sie hier.

BAFA: Förderung von Transformationskonzepten

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet mittelständischen Unternehmen ein umfangreiches Förderprogramm, das speziell darauf ausgerichtet ist, diese bei der Umsetzung nachhaltiger Transformationspläne finanziell zu unterstützen.

Im Zentrum der Förderung stehen Transformationskonzepte, die nicht nur ökonomische, sondern auch ökologische und soziale Nachhaltigkeit in den Betriebsalltag integrieren. Modul 5 des BAFA-Programms, ein Kernstück dieser Initiative, fokussiert sich auf die Entwicklung und Implementierung strategischer Konzepte, die den Weg hin zu einer ganzheitlichen Transformation ebnen. Es ist als Teil eines größeren Förderprojektes zur Energie- und Ressourceneffizienz zu verstehen. Weitere Module umfassen etwa Förderung für Sensorik und Energiemanagement-Software oder Elektrifizierungsmaßnahmen.

Das Modul 5 des BAFA-Förderprogramms, das sich im Speziellen auf Transformationspläne konzentriert, unterscheidet sich von den anderen Modulen durch seinen umfassenden und strategischen Ansatz zur Unternehmensentwicklung. Im Fokus steht hier die Förderung einer zielgerichteten Dekarbonisierungsstrategie sowie die Verringerung von Treibhausgas-Emissionen.

Das BAFA-Modul 5 unterstützt mittelständische Industrieunternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung von Transformationskonzepten zur Klimaneutralität. Es ergänzt die anderen Module des Förderprogramms, die sich auf Energieeffizienz, Ressourcenschonung und die Optimierung von Produktionsprozessen konzentrieren.

Das BAFA hat es sich mit dem Förderprogramm zum Ziel gesetzt, Industrieunternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Nachhaltigkeit zu unterstützen. Dazu fördert das BAFA mit Modul 5 Transformationspläne bzw. geeignete Transformationskonzepte. Konkret soll Treibhausgasneutralität durch die Reduzierung bzw. Kompensation von Emissionen erreicht werden.

BAFA-Modul 5: Transformationskonzepte

Die Förderung richtet sich insbesondere an mittelständische Industrieunternehmen, die eine klare Vision für ihre nachhaltige Zukunft haben und bereit sind, diese durch konkrete Maßnahmen umzusetzen.

Die Förderquote umfasst je nach Unternehmensgröße 40 bis 60 Prozent der beihilfefähigen Kosten. Die maximale Fördersumme für ein Transformationskonzept beträgt 60.000 Euro. Für Unternehmen, die in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) teilnehmen, steigt die Förderquote um 10 Prozentpunkte und die Gesamtfördersumme auf 90.000 Euro.

Industrieunternehmen, die das Förderprogramm für Nachhaltigkeit in Anspruch nehmen möchten, können die Förderung unter anderem für folgenden Maßnahmen verwenden:

  • Erstellung und Zertifizierung der CO₂-Bilanz für einen oder mehrere Standorte eines Unternehmens
  • Beauftragung von Energieberatern und andere Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung des BAFA-Transformationskonzeptes, inklusive der Einführung eines Klimaschutzmanagements im Unternehmen
  • Erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen für die Erstellung des Transformationskonzeptes
  • Weitere Maßnahmen, für die nachgewiesen werden kann, dass sie im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzeptes stehen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die BAFA-Förderung auch für die Beratungsleistungen von ENDURE zur Erstellung eines CO2-Transformationskonzeptes nutzen.

Anträge für Transformationspläne im Rahmen des Nachhaltigkeits-Förderprogrammes der EEW können kontinuierlich beim Projektträger VDI/VDE-IT eingereicht werden. Beachten Sie, dass der Antrag immer vom Unternehmen selbst zu stellen ist, für das der Transformationsplan erstellt werden soll. Externe Berater können Sie jedoch bei der Antragstellung unterstützen.

Sie können den Antrag ausschließlich über das Online-Portal easy-Online stellen. Nutzen Sie für den Antrag auf Förderung Ihres geplanten Transformationskonzeptes das Antragsformular und beschreiben sie die geplanten Leistungen und die damit verbundenen Ausgaben ausführlich. Wichtig ist, dass einige Antragsunterlagen als PDF direkt beigefügt werden müssen.

Nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides muss der entsprechende Transformationsplan innerhalb einer Frist von 12 Monaten erstellt werden. Dieser Zeitraum kann nur in Ausnahmefällen durch Angabe von Gründen um bis zu 12 Monate verlängert werden.

BAFA: Anforderungen an das Transformationskonzept

Ein vorgelegtes Transformationskonzept muss zwingend bestimmte Bestandteile enthalten, um für eine Förderung durch das Modul 5 des BAFA in Frage zu kommen:

Dazu gehört zunächst eine klare Ist-Analyse der Situation des Unternehmens, einschließlich der Erstellung einer Treibhausgasbilanz (THG-Bilanz) für mindestens einen Unternehmensstandort in Deutschland. Zudem ist auch die Betrachtung mehrerer Standorte innerhalb eines Transformationsplans möglich, insofern die THG-Bilanzierung für jeden einzelnen Standort erfolgt. Die entsprechenden Standorte müssen sich alle innerhalb von Deutschland befinden.

Zu den wesentlichen Bestandteilen, die ein Transformationskonzept für eine staatliche Förderung enthalten sollte, gehört laut BAFA außerdem, dass sich das Unternehmen zu dem Ziel der Treibhausgasneutralität bis spätestens 2045 bekennt.

Ebenso obligatorisch ist die Festlegung eines 10-Jahres-Ziels für den (bzw. die) Standort(e) der oben genannten Ist-Analyse. Dieses Ziel muss eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % gegenüber dem Basisjahr der Treibhausgasbilanz aufweisen.
Darüber hinaus wird ein Maßnahmenplan vorausgesetzt, in dem mehrere Einzelmaßnahmen identifiziert und konzipiert werden. Die Maßnahmen müssen dazu führen, dass mindestens das erwähnte 10-Jahres-Ziel erreicht wird. Außerdem muss mindestens eine der identifizierten Maßnahmen einen eindeutigen und überwiegenden Bezug zu Anlagen bzw. Prozessen im Sinne der Förderrichtlinie aufweisen.

Als Unternehmen müssen Sie zu guter Letzt für die Förderung Ihres Transformationskonzeptes auch konkret darstellen, wie die Klimaziele im Unternehmen systematisch verankert und konsequent verfolgt werden. Dies ist die sogenannte Verankerung.

Neben den obligatorischen Bestandteilen des Transformationsplans gibt es auch Vorgaben zu optionalen Bestandteilen:

Die Chancen und Risiken der Handlungsoptionen sowie Problemstellungen, die aus heutiger Sicht noch nicht lösbar sind, werden in Ihrem Transformationsplan beschrieben und bewertet. Dazu werden Szenarien und weitere Tools eingesetzt.

Im Rahmen Ihres BAFA-Transformationskonzeptes können Sie zudem alternative Handlungsoptionen samt Risiken und Priorisierung einer Handlungsoption gegenüberstellen. Außerdem kann eine Prüfung der Auskoppelung und Nutzung von Abwärmepotenzialen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Betriebs erfolgen und im Transformationsplan beschrieben werden. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten des Bundes, der Länder, der EU oder ggf. weiterer Fördermittelgeber zur Umsetzung der identifizierten Maßnahmen zu prüfen und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu identifizieren und konzipieren.

Die Ihnen möglicherweise bekannte EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) erweitert die Berichtspflichten von Unternehmen in Bezug auf ihre Nachhaltigkeitsleistungen. Dadurch soll die Transparenz in Bezug auf nachhaltigkeitsbezogene Informationen erhöht werden.

Das CSRD-Reporting nach ESRS-Vorgaben bietet Ihnen eine Reihe von Vorteilen. Dazu gehören eine gesteigerte Effizienz, Kosteneinsparungen und ein effektiveres Risikomanagement. Des Weiteren schaffen Sie durch einen erfolgsversprechenden Förderantrag nach BAFA-Modul 5 die Grundlage zur Ermittlung berichtspflichtiger Inhalte und erzielen somit eine Win-win-Situation.

Zudem zeigt ein CSRD-konformes Reporting, dass Sie als Unternehmen Ihre Nachhaltigkeitsleistung aktiv reflektieren und in der Lage sind, relevante Daten zu sammeln und zu berichten. Diese Fähigkeit kann das Unternehmen in ein positives Licht rücken und seine Glaubwürdigkeit und Ernsthaftigkeit in Bezug auf nachhaltige Praktiken und Klimastrategien unterstreichen.

Die Entwicklung und erfolgreiche Umsetzung der CSRD stellt zusammenfassend eine strategische Investition in die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens dar. Somit bereiten Sie Ihr Unternehmen auf die Einhaltung der CSRD-Richtlinien vor und positionieren es zusätzlich als Vorreiter in der nachhaltigen Wirtschaft.

Erfahren Sie außerdem, inwiefern CSRD und EU-Taxonomie zusammenspielen.

Lesen Sie alles Wichtige zum Thema CSRD in aller Ausführlichkeit in unserem Whitepaper zum CSRD-Reporting und entdecken Sie, wie die Nachhaltigkeitsberichterstattung zum Wettbewerbsvorteil wird.

Fazit

Das Bundesförderprogramm für Nachhaltigkeitskonzepte bietet Industrieunternehmen eine hervorragende Möglichkeit, die Kosten des ersten und oft besonders zeitintensiven Berichtszyklus zu senken. Allerdings sollten Sie auch beachten, dass einige Punkte von der Förderung ausgeschlossen sind. Dazu zählen unter anderem Kosten für die Anschaffung von Software und Leistungen, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruht. Auch Beratungsleistungen, die bereits durch ein anderes Beratungsförderprogramm gefördert wurden, können nicht nochmal finanziell bezuschusst werden.

Dennoch: Wenn Sie sich dazu entscheiden, diese vielversprechende Gelegenheit des BAFA für Ihr anvisiertes Transformationskonzept zu nutzen, besteht für Ihr Unternehmen die Chance, umfangreiche Transformationsprozesse zu initiieren. Lassen Sie sich diese Chance keinesfalls entgehen und nehmen Sie für die Klärung weiterer Rückfragen gerne direkt Kontakt mit uns auf!

FAQ
Wie erfolgt die Antragstellung für das BAFA-Modul 5 Förderprogramm?

Die Antragstellung erfolgt über den Projektträger VDI/VDE-IT. Es können kontinuierlich per Online-Formular über das Portal easy-Online Anträge für Transformationspläne gestellt werden. Diese müssen von dem Unternehmen für welches der Transformationsplan erstellt werden soll, selbst gestellt werden.

Welche finanzielle Unterstützung bietet das BAFA-Modul 5 Förderprogramm?

Die Förderquote umfasst je nach Unternehmensgröße 40 bis 60 Prozent der beihilfefähigen Kosten, mit einer maximalen Fördersumme von 60.000 Euro. Unternehmen im Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) können eine erhöhte Förderquote von 90.000 Euro erhalten.

Welche Maßnahmen können durch das BAFA-Modul 5 Förderprogramm unterstützt werden?

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören unter anderem die Erstellung und Zertifizierung der CO₂-Bilanz, Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzepts, erforderliche Messungen und Datenerhebungen sowie weitere Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzepts stehen. Das betrifft unter bestimmten Voraussetzungen auch die Beratungsleistungen von ENDURE.