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KLIMA // 26.01.2024
Das Wichtigste im Überblick
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind ein Satz von Rahmenbedingungen und Richtlinien, die von der Europäischen Union verabschiedet wurden, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu standardisieren und zu verbessern. Das ESRS Set 1 wurde am 31. Juli 2023 von der Europäischen Kommission verabschiedet und am 31. Oktober 2023 von Rat und Parlament angenommen. Damit müssen Unternehmen, die ab 2024 nach CSRD berichten die Vorgaben der ESRS berücksichtigen.
Das Ziel der EU ist es, mit den ESRS ein einheitliches und transparentes Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu schaffen. So soll sichergestellt werden, dass Unternehmen relevante Informationen über ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-Praktiken (ESG) offenlegen. Dies dient dazu, Stakeholdern wie Investoren, Kunden und der Öffentlichkeit klare und vergleichbare Informationen zu bieten, um fundierte Entscheidungen zu treffen und die Nachhaltigkeit im Wirtschaftssektor zu fördern.
Die ESRS-Richtlinien sind für Unternehmen von großer Bedeutung, da sie eine standardisierte und detaillierte Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte vorschreiben. Zudem fördern die ESRS die Integration von Nachhaltigkeit in die Unternehmensstrategie und das Risikomanagement, indem sie Unternehmen dazu anregen, ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zu überprüfen und entsprechend zu handeln.
Die ESRS sind eng mit der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) verbunden. Die CSRD erweitert die Berichtspflichten für Unternehmen in der EU hinsichtlich Nachhaltigkeitsaspekten. Die ESRS-Standards bieten dazu den Rahmen und die spezifischen Richtlinien, nach denen Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichte erstellen müssen. Die ESRS sind daher ein wesentlicher Bestandteil der Umsetzung der CSRD, indem sie gewährleisten, dass die Berichte standardisiert, umfassend und vergleichbar sind.
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Das bisher vorliegende erste Set der ESRS umfasst zwölf Berichtsstandards. Diese untergliedern sich in zwei berichtsübergreifende Standards, die ESRS 1 und 2 sowie 10 Themenstandards. Diese beschäftigen sich mit den Environmental-, Social- und Governance-Themen (ESG).
Berichtsübergreifende Standards | Themenstandards | ||
---|---|---|---|
Umwelt | Soziales | Governance | |
ESRS 1 Allgemeine Anforderungen |
ESRS E1 Klimawandel |
ESRS S1 Eigene Belegschaft |
ESRS G1 Unternehmenspolitik |
ESRS 2 Allgemeine Angaben |
ESRS E2 Umweltverschmutzung |
ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette |
|
ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen |
ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften |
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ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme |
ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer |
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ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft |
Der ursprünglich von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) erarbeitete Entwurf, wurde von der Europäischen Kommission mit einigen wichtigen Änderungen angenommen. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Berichterstattung für Unternehmen zu vereinfachen und verhältnismäßig zu halten. Außerdem gibt es einige Erleichterungen in den ersten Berichtsjahren.
Der einzige Standard der ESRS Set 1, der für alle Unternehmen verpflichtend ist, ist der ESRS 2. Für alle anderen ESRS muss eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt werden. Das Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse entscheidet, ob ein Thema für Ihr Unternehmen berichtspflichtig ist oder nicht. Die Erklärung, warum ein Thema als nicht wesentlich eingestuft wurde, ist durch die Änderungen optional geworden und kann auf freiwilliger Bais gemacht werden. Einzige Ausnahme hierbei ist der ESRS E1.
Außerdem erleichtern neue Übergangsvorschriften die Erstellung der ersten Nachhaltigkeitsberichte nach den ESRS-Standards. Somit sind einige Angaben im ersten Berichtsjahr noch nicht verpflichtend.
Zu den bisher veröffentlichten Standards werden in den nächsten Jahren weitere Standards hinzukommen. Diese werden aktuell durch die EFRAG erarbeitet. Weitere Standards werden speziell für KMUs erstellt. Außerdem soll es sektorspezifische Standards geben.
Ab dem Geschäftsjahr 2026 müssen auch kapitalmarktorientierte KMUs nach der CSRD berichten. Um die Verhältnismäßigkeit in der Berichterstellung zu wahren, wird ein angepasster Standard für KMUs erarbeitet. Am 22. Januar 2024 wurden die ersten Entwürfe von der EFRAG veröffentlicht. Bis zum 21. Mai 2024 können diese nun online von der Öffentlichkeit kommentiert werden. Es liegen zwei verschiedene Entwürfe vor:
Ursprünglich war geplant, dass das zweite Set der ESRS, die sektorspezifischen Standards, bereits im Juni 2024 durch die Europäische Kommission angenommen wird. Diese Planung wurde im Oktober 2023 jedoch nach hinten geschoben. Nach aktuellem Stand sollen die sektorspezifischen ESRS nun erst Mitte 2026 beschlossen werden. Erste Entwürfe sind für Anfang 2025 zu erwarten. Die sektorspezifischen Standards sind Berichtsstandards für verschiedene Branchen. Zunächst sind die folgenden Branchen angedacht, die nach und nach um weitere ergänzt werden:
Das ESRS Set 1 bietet Unternehmen einen detaillierten Rahmen für Nachhaltigkeitsberichterstattung, wobei der ESRS 2 als einziger Standard für alle Unternehmen verpflichtend ist. Andere Standards erfordern eine Wesentlichkeitsanalyse zur Bestimmung ihrer Relevanz. Besondere Erleichterungen in den ersten Berichtsjahren erleichtern die Anpassung. Unsere Empfehlung an Unternehmen ist es daher, sich intensiv mit den Vorgaben der ESRS auseinanderzusetzen. Auf diese Weise gelingt es, einen Berichtsprozess zu etablieren, der verhältnismäßig ist, die Compliance-Vorgaben erfüllt und gleichzeitig wertvolle Daten zu den Prozessen im Unternehmen liefert. Diese Daten können anschließend für gezielte Transformationsprozesse genutzt werden, um Ihr Unternehmen zukunftsfähig aufzustellen.
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind Richtlinien der EU zur Standardisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
Der ESRS 2 ist der einzige Standard im ESRS Set 1, der für alle Unternehmen verpflichtend ist.
Die ESRS standardisieren und verbessern die Nachhaltigkeitsberichterstattung, indem sie Transparenz und Vergleichbarkeit der Daten erhöhen und die Integration von Nachhaltigkeit in Unternehmensstrategien fördern.
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