ESRS-Standards: Überblick und Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmen

KLIMA // 26.01.2024

Zurück

Das Wichtigste im Überblick

  • Die ESRS wurden von der EU entwickelt, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu standardisieren. Seit 2024 müssen Unternehmen, die nach CSRD berichten, die ESRS-Vorgaben beachten.
  • ESRS Set 1 umfasst zwölf Standards, wobei ESRS 2 für alle Unternehmen verbindlich ist. Für die anderen Standards ist eine Wesentlichkeitsanalyse erforderlich, die bestimmt, ob ein Thema berichtspflichtig ist.
  • Zusätzliche Standards, speziell für KMUs und sektorspezifische Anforderungen, sind in Entwicklung, um die Berichterstattung weiter zu differenzieren und anzupassen.

ESRS-Standards – Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind ein Satz von Rahmenbedingungen und Richtlinien, die von der Europäischen Union verabschiedet wurden, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu standardisieren und zu verbessern. Das ESRS Set 1 wurde am 31. Juli 2023 von der Europäischen Kommission verabschiedet und am 31. Oktober 2023 von Rat und Parlament angenommen. Damit müssen Unternehmen, die ab 2024 nach CSRD berichten die Vorgaben der ESRS berücksichtigen.

Das Ziel der EU ist es, mit den ESRS ein einheitliches und transparentes Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu schaffen. So soll sichergestellt werden, dass Unternehmen relevante Informationen über ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-Praktiken (ESG) offenlegen. Dies dient dazu, Stakeholdern wie Investoren, Kunden und der Öffentlichkeit klare und vergleichbare Informationen zu bieten, um fundierte Entscheidungen zu treffen und die Nachhaltigkeit im Wirtschaftssektor zu fördern.

Die ESRS-Richtlinien sind für Unternehmen von großer Bedeutung, da sie eine standardisierte und detaillierte Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte vorschreiben. Zudem fördern die ESRS die Integration von Nachhaltigkeit in die Unternehmensstrategie und das Risikomanagement, indem sie Unternehmen dazu anregen, ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zu überprüfen und entsprechend zu handeln.

Die ESRS sind eng mit der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) verbunden. Die CSRD erweitert die Berichtspflichten für Unternehmen in der EU hinsichtlich Nachhaltigkeitsaspekten. Die ESRS-Standards bieten dazu den Rahmen und die spezifischen Richtlinien, nach denen Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichte erstellen müssen. Die ESRS sind daher ein wesentlicher Bestandteil der Umsetzung der CSRD, indem sie gewährleisten, dass die Berichte standardisiert, umfassend und vergleichbar sind.

Mehr zu den Vorgaben des CSRD und deren Umsetzung erfahren Sie in unserem aktuellen Whitepaper. Informieren Sie sich jetzt, wie der Berichtsprozess abläuft und welche Chancen er für Unternehmen bieten kann.

 

Überblick über das ESRS Set 1

Das bisher vorliegende erste Set der ESRS umfasst zwölf Berichtsstandards. Diese untergliedern sich in zwei berichtsübergreifende Standards, die ESRS 1 und 2 sowie 10 Themenstandards. Diese beschäftigen sich mit den Environmental-, Social- und Governance-Themen (ESG).

Berichtsübergreifende Standards Themenstandards
Umwelt Soziales Governance
ESRS 1
Allgemeine Anforderungen
ESRS E1
Klimawandel
ESRS S1
Eigene Belegschaft
ESRS G1
Unternehmenspolitik
ESRS 2
Allgemeine Angaben
ESRS E2
Umweltverschmutzung
ESRS S2
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
ESRS E3
Wasser- und Meeresressourcen
ESRS S3
Betroffene Gemeinschaften
ESRS E4
Biologische Vielfalt und Ökosysteme
ESRS S4
Verbraucher und Endnutzer
ESRS E5
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

 

Welche ESRS sind Pflicht und welchen Gestaltungsspielraum haben Unternehmen?

Der ursprünglich von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) erarbeitete Entwurf, wurde von der Europäischen Kommission mit einigen wichtigen Änderungen angenommen. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Berichterstattung für Unternehmen zu vereinfachen und verhältnismäßig zu halten. Außerdem gibt es einige Erleichterungen in den ersten Berichtsjahren.

Der einzige Standard der ESRS Set 1, der für alle Unternehmen verpflichtend ist, ist der ESRS 2. Für alle anderen ESRS muss eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt werden. Das Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse entscheidet, ob ein Thema für Ihr Unternehmen berichtspflichtig ist oder nicht. Die Erklärung, warum ein Thema als nicht wesentlich eingestuft wurde, ist durch die Änderungen optional geworden und kann auf freiwilliger Bais gemacht werden. Einzige Ausnahme hierbei ist der ESRS E1.

Außerdem erleichtern neue Übergangsvorschriften die Erstellung der ersten Nachhaltigkeitsberichte nach den ESRS-Standards. Somit sind einige Angaben im ersten Berichtsjahr noch nicht verpflichtend.

  • ESRS E1 Klimabilanz: Unternehmen mit bis zu 750 Mitarbeitenden müssen im ersten Jahr nicht über ihre Scope-3-Emissionen berichten. Pflicht sind nur die Scope-1 und -2-Emissionen.
  • ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme: Unternehmen mit bis zu 750 Mitarbeitenden müssen in den ersten beiden Jahren nicht über diesen Standard berichten.
  • ESRS S1-S4: Unternehmen mit bis zu 750 Beschäftigten müssen in den ersten beiden Jahren keine Angaben zu diesen Standards machen.
  • ESRS S1: Alle Unternehmen können einige qualitative Angaben im ersten Berichtsjahr weglassen. Dazu zählen unter anderem Merkmale nichtangestellter Beschäftigter, tarifvertragliche Deckelungen, der Sozialschutz, Schulungen und Beschäftigte mit Behinderung.
  • Potenzielle finanzielle Auswirkungen: Alle Unternehmen können im ersten Jahr Angaben zu den potenziellen finanziellen Auswirkungen auslassen. In den ersten drei Jahren sind zudem nur qualitative Angaben notwendig.

Aktuelle Entwicklungen zu den ESRS

Zu den bisher veröffentlichten Standards werden in den nächsten Jahren weitere Standards hinzukommen. Diese werden aktuell durch die EFRAG erarbeitet. Weitere Standards werden speziell für KMUs erstellt. Außerdem soll es sektorspezifische Standards geben.

ESRS für KMUs

Ab dem Geschäftsjahr 2026 müssen auch kapitalmarktorientierte KMUs nach der CSRD berichten. Um die Verhältnismäßigkeit in der Berichterstellung zu wahren, wird ein angepasster Standard für KMUs erarbeitet. Am 22. Januar 2024 wurden die ersten Entwürfe von der EFRAG veröffentlicht. Bis zum 21. Mai 2024 können diese nun online von der Öffentlichkeit kommentiert werden. Es liegen zwei verschiedene Entwürfe vor:

  • ESRS LSME: richtet sich an kapitalmarktorientierte KMUs
  • VSME ESRS: wendet sich an KMUs, die freiwillig berichten möchten

Sektorspezifische ESRS

Ursprünglich war geplant, dass das zweite Set der ESRS, die sektorspezifischen Standards, bereits im Juni 2024 durch die Europäische Kommission angenommen wird. Diese Planung wurde im Oktober 2023 jedoch nach hinten geschoben. Nach aktuellem Stand sollen die sektorspezifischen ESRS nun erst Mitte 2026 beschlossen werden. Erste Entwürfe sind für Anfang 2025 zu erwarten. Die sektorspezifischen Standards sind Berichtsstandards für verschiedene Branchen. Zunächst sind die folgenden Branchen angedacht, die nach und nach um weitere ergänzt werden:

  • Landwirtschaft
  • Kohle- und Bergbau
  • Öl und Gas
  • Nahrungsmittel- und Getränkeherstellung
  • Transport (Straße)
  • Textilien, Accessoires, Schuhe und Schmuck
  • Energieerzeugung und Versorgungswirtschaft
  • Kraftfahrzeuge

Fazit: Gestaltungsspielräume der ESRS-Standards nutzen

Das ESRS Set 1 bietet Unternehmen einen detaillierten Rahmen für Nachhaltigkeitsberichterstattung, wobei der ESRS 2 als einziger Standard für alle Unternehmen verpflichtend ist. Andere Standards erfordern eine Wesentlichkeitsanalyse zur Bestimmung ihrer Relevanz. Besondere Erleichterungen in den ersten Berichtsjahren erleichtern die Anpassung. Unsere Empfehlung an Unternehmen ist es daher, sich intensiv mit den Vorgaben der ESRS auseinanderzusetzen. Auf diese Weise gelingt es, einen Berichtsprozess zu etablieren, der verhältnismäßig ist, die Compliance-Vorgaben erfüllt und gleichzeitig wertvolle Daten zu den Prozessen im Unternehmen liefert. Diese Daten können anschließend für gezielte Transformationsprozesse genutzt werden, um Ihr Unternehmen zukunftsfähig aufzustellen.

FAQ

Was sind die ESRS?

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind Richtlinien der EU zur Standardisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

Welcher ESRS-Standard ist für alle Unternehmen verpflichtend?

Der ESRS 2 ist der einzige Standard im ESRS Set 1, der für alle Unternehmen verpflichtend ist.

Wie beeinflussen die ESRS die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen?

Die ESRS standardisieren und verbessern die Nachhaltigkeitsberichterstattung, indem sie Transparenz und Vergleichbarkeit der Daten erhöhen und die Integration von Nachhaltigkeit in Unternehmensstrategien fördern.

Kontakt

Sie haben Fragen, Ziele, Umsetzungsideen und / oder wünschen sich einen direkten Kontakt? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

    Gemäß der Datenschutzerklärung erkläre ich mich einverstanden.*

    die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichfelder