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Wie Unternehmen die CSRD erfolgreich umsetzen und Grundlagen für zukünftige Erfolge schaffen

21.12.2023 | Nachhaltigkeit | 0 Kommentare

DAS WICHTIGSTE IM ÜBERBLICK

  • CSRD erweitert die Anforderungen der NFRD und führt das Konzept der doppelten Wesentlichkeit ein.
  • Die CSRD erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich und definiert spezifische Berichtsvorgaben durch die ESRS, wobei der Anwendungsbereich und die Anforderungen je nach Unternehmensgröße variieren.
  • Unternehmen können die CSRD-Anforderungen als Chance nutzen, um Transformationsprozesse einzuleiten, Wettbewerbsvorteile zu generieren und nachhaltiges Wirtschaften strategisch in ihre Unternehmensführung zu integrieren.

CSRD – ein neues Zeitalter der Nachhaltigkeitstransparenz

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) markiert eine signifikante Entwicklung in der Unternehmenswelt. Als erweiterte Form der Corporate Social Responsibility (CSR) stellt sie ein neues Instrument dar, das darauf abzielt, Transparenz in Bezug auf nachhaltiges Wirtschaften zu fördern. In einer Zeit, in der Umwelt-, Sozial- und Governance-Fragen (ESG) an Bedeutung gewinnen, bildet die CSRD eine Brücke zwischen Unternehmen und der Gesellschaft, indem sie sicherstellt, dass Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitspraktiken berichten.

Aus NFRD wird CSRD

Mit Corporate Social Responsibility (CSR) hat sich in den letzten Jahren ein Konzept etabliert, das Unternehmen dazu anregen soll, über ihre finanziellen Interessen hinaus Verantwortung für gesellschaftliche und ökologische Belange zu übernehmen. CSR basiert größtenteils auf freiwilligen Initiativen und Selbstverpflichtungen der Unternehmen, sich ethisch, sozial und umweltfreundlich zu verhalten. Daneben verpflichtete die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, darunter börsennotierte Firmen, Banken und Versicherungsunternehmen in der Europäischen Union, über bestimmte nichtfinanzielle Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit zu berichten. Dies umfasste Informationen zu Umweltaspekten, zu sozialen und Mitarbeiterbelangen, zu Menschenrechten sowie zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Die Einführung der NFRD stellte einen wichtigen Schritt in der Entwicklung der Unternehmensberichterstattung dar und brachte die CSR-Praktiken in einen formelleren und regulierten Kontext. Mit der CSRD, die die NFRD erweitert, wird diese Entwicklung weitergeführt und verstärkt, indem höhere Anforderungen an die Berichterstattung und eine breitere Anwendung auf mehr Unternehmen eingeführt werden.

Die größte Änderung von NFRD zu CSRD besteht in der Ausweitung des Begriffs der Wesentlichkeit. Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeit muss sowohl über Themen berichtet werden, die finanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen haben, als auch über solche, mit denen das Unternehmen auf die Gesellschaft und Umwelt wirkt.

CSRD-Bericht: Anwendungsbereich

Die CSRD erweitert den Anwendungsbereich der bisherigen Non-Financial Reporting Directive (NFRD) erheblich. Unter dieser neuen Richtlinie müssen nun rund 49.000 Unternehmen in der EU, einschließlich 15.000 in Deutschland, über verschiedene Nachhaltigkeitsaspekte Bericht erstatten. Dies bezieht sich auf Informationen zu Umweltbelangen, sozialer Verantwortung, Mitarbeiterangelegenheiten und Menschenrechten. Die spezifischen Vorgaben zu diesen Themenbereichen werden durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) definiert.

Die Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD findet schrittweise statt und die Anforderungen variieren je nach Unternehmensgröße. Für große Unternehmen beginnt die Berichtspflicht zuerst. Nach bilanzrechtlichen Kriterien müssen zwei von drei der folgenden Bedingungen erfüllt sein (Stand: Dezember 2023):

  • Große Unternehmen: Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro, Nettoumsatz von mindestens 50 Millionen Euro und durchschnittlich 250 Mitarbeitende
  • Mittelständische Unternehmen (KMUs): Bilanzsumme zwischen 5 und 7,5 Millionen Euro, Nettoumsatz zwischen 10 und 15 Millionen Euro und 10 bis 249 Mitarbeitende
  • Kleinstunternehmen: Bilanzsumme maximal 450.000 Euro, Nettoumsatz höchstens 900.000 Euro und bis zu 10 Mitarbeitende

 

Ab wann Ihr Unternehmen den CSRD-Bericht erstellen muss, hängt von der Unternehmensgröße ab. Einzureichen ist der Bericht dann jeweils im Folgejahr. Der Zeitplan ist wie folgt gestaffelt:

  • Geschäftsjahr 2024: Große Unternehmen, die bereits nach NFRD berichten
  • Geschäftsjahr 2025: Große Unternehmen, die noch nicht nach NFRD berichten
  • Geschäftsjahr 2026: Börsennotierte KMUs, kleine Kreditinstitute, firmeneigene Versicherungsunternehmen; es besteht die Option, den Bericht bis 2028 zu verschieben.

Nachhaltigkeitsberichterstattung: Über die Pflicht hinauswachsen

Unternehmen haben zwei Möglichkeiten, wie sie die CSRD umsetzen. Sie können …

… alle erforderlichen Anforderungen abarbeiten und es dabei belassen

ODER

… die im Berichtsprozess gewonnenen Erkenntnisse nutzen, Transformationsprozesse einleiten und sich so wirtschaftliche Vorteile sichern.

Die erste Option ist vor allem mit Kosten und Aufwand verbunden, bringt Ihnen als Unternehmen jedoch keinen großen Mehrwert. Die zweite Option braucht zwar dieselben Ressourcen, die Ergebnisse des Berichtsprozesses können aber erfolgreich genutzt werden. Denn die Analyse der verschiedenen Themen der CSRD deckt Transformationspotenziale auf. Werden diese im Anschluss genutzt und umgesetzt, können Wettbewerbsvorteile erzielt werden:

  • Steigerung der Effizienz und Reduktion von Kosten
  • Verbessertes Risikomanagement
  • Steigerung der Markenreputation und Kundenloyalität
  • Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen
  • Attraktivität als Arbeitgeber
  • Vorreiterrolle in der Branche

Wir empfehlen Ihnen, die CSRD als Basis für Transformationsprozesse zu nutzen und nachhaltiges Wirtschaften in Ihre Unternehmensstrategie integrieren. So sichern Sie sich langfristige Wettbewerbserfolge.

Mehr darüber, welche Chancen sich durch den CSRD-Berichtsprozess für Ihr Unternehmen eröffnen können, finden Sie in unserem kostenlosen Whitepaper. Laden Sie es jetzt direkt herunter!

CSRD erfolgreich umsetzen

Die Anforderungen, die die EU mit der CSRD an Unternehmen stellt, sind komplex. Daher lohnt es sich, im ersten Berichtszyklus einen sauberen und strukturierten Berichtsprozess im Unternehmen zu etablieren. ENDURE unterstützt Ihr Unternehmen dabei, CSRD-konforme Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen und Transformationsprozesse zu etablieren, die in die Unternehmensstrategie integriert werden. So können Sie sich langfristig wettbewerbsfähig aufstellen und wirtschaftliche Vorteile erzielen.

Unser Prozess zur Erstellung des CSRD-Berichts umfasst mehrere Phasen:

  1. Verständnis der CSRD-Anforderungen
  2. Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse
  3. Entwicklung von Strategien und Transformationskonzepten für Nachhaltigkeitsthemen

Um den größtmöglichen Nutzen aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu ziehen, empfehlen wir, Nachhaltigkeit als einen integralen Bestandteil Ihrer Unternehmensführung und -strategie zu betrachten. Es ist entscheidend, dass Sie Nachhaltigkeitsziele in die DNA Ihres Unternehmens integrieren, anstatt sie als isoliertes Projekt zu behandeln.

Wir empfehlen, Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung nahtlos in Ihre bestehenden Unternehmensprozesse zu integrieren und „Silo-Strukturen“ zu vermeiden. Dies wird die Datenerfassung und -analyse erleichtern und sicherstellen, dass Nachhaltigkeit als kontinuierlicher Prozess verstanden und in alle Geschäftsbereiche integriert wird.

Die CSRD-Kriterien erscheinen zunächst unübersichtlich und sehr umfangreich. Daher besteht der erste Schritt unserer Arbeit mit Ihnen darin, mit allen involvierten Personen ein Verständnis für die CSRD-Anforderungen und die Vorgaben der ESRS-Standards zu erarbeiten.

Wesentlichkeitsanalyse als zentrales Element der CSRD-Kriterien

Die Umsetzung der CSRD erfordert von allen Unternehmen die Erstellung einer Wesentlichkeitsanalyse. Die ESRS-Standards geben eine Liste mit Themen vor, die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse betrachtet werden müssen. Ziel ist es, alle Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren, die für Ihr Unternehmen relevant sind. In der Sprache des CSRD wird von „Wesentlich“ gesprochen. Über diese Themen müssen Sie im Anschluss auch berichten.

Aus unserer Erfahrung heraus ist es ratsam, sich ausreichend Zeit für die Wesentlichkeitsanalyse zu nehmen, denn sie ist nicht nur Pflichtbestandteil in der Umsetzung der CSRD, sondern bildet gleichzeitig auch die Grundlage für Transformationsprozesse. Die Ergebnisse Ihrer Wesentlichkeitsanalyse schaffen nämlich Transparenz und zeigen Handlungspotenziale auf. Somit dient sie als Basis für Ihr Nachhaltigkeitsmanagement.

Transformationsprozesse anstoßen und Wettbewerbsvorteile generieren

Nach Abschluss der Wesentlichkeitsanalyse geht es in die Umsetzung der darin gewonnenen Erkenntnisse. Da die Liste der zu berichtenden Themen lang ist, passiert es leicht, dass man den Fokus verliert und zu viele Baustellen gleichzeitig angehen möchte.

Unsere Empfehlung in der Umsetzung der CSRD:

Gehen Sie einen Schritt nach dem anderen. Wählen Sie sich zunächst ein Thema aus, das für Ihr Unternehmen von besonderer Bedeutung ist. Nehmen Sie dieses Thema als Pilotprojekt. Dies bietet den Vorteil, dass grundlegende Berichtsstrukturen aufgebaut und getestet werden können. Die Probleme sind zunächst kleiner und können leichter gelöst werden, Sie sammeln Erfahrungen zum Ablauf, zur Datenerhebung usw. Nach Abschluss des Pilotprojekts gehen Sie die weiteren Themen auf Ihrer Liste mit den gewonnenen Erfahrungen deutlich effizienter an.

 

In unserem Whitepaper zur Umsetzung der CSRD erfahren Sie mehr darüber, was bei der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse zu beachten ist und welche Erfolgsfaktoren für Transformationsprozesse entscheidend sind.

Fazit: Die CSRD-Richtlinie umsetzen und zur Schaffung von Wettbewerbsvorteilen nutzen

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) leitet ein neues Zeitalter der Nachhaltigkeitstransparenz ein und stellt einen wesentlichen Fortschritt in der Unternehmensberichterstattung dar. Sie erweitert die bisherigen Anforderungen der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) erheblich und bringt eine größere Anzahl von Unternehmen unter ihre Obhut. Mit der Einführung des Konzepts der doppelten Wesentlichkeit fordert die CSRD von Unternehmen, über finanzielle Auswirkungen und den Einfluss ihrer Aktivitäten auf Gesellschaft und Umwelt zu berichten. Dies stellt nicht nur eine Pflicht dar, sondern bietet auch die Chance, Wettbewerbsvorteile zu generieren und eine Vorreiterrolle in der Branche zu übernehmen.

Unternehmen, die den Berichtsprozess als Basis für Transformationsprozesse nutzen und Nachhaltigkeit in ihre Unternehmensstrategie integrieren, können sich langfristige Erfolge sichern. Wir begleiten Sie auf jedem Schritt bei der Umsetzung der CSRD-Richtlinie und darüber hinaus bis zur erfolgreichen Implementierung Ihrer Transformationsstrategien. Gemeinsam mit Ihnen nutzen wir die CSRD als Anlass, um auch in Zukunft erfolgreich und gleichzeitig nachhaltiger zu wirtschaften.

FAQ
Was ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)?

Die CSRD ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die darauf abzielt, die Transparenz in Bezug auf nachhaltiges Wirtschaften zu verbessern. Sie erweitert die Anforderungen der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und führt das Konzept der doppelten Wesentlichkeit ein.

Wer ist von der CSRD betroffen?

Die CSRD betrifft rund 49.000 Unternehmen in der EU, einschließlich 15.000 in Deutschland. Sie gilt für große Unternehmen mit einer Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro und einem Nettoumsatz von mindestens 50 Millionen Euro.

Ab wann muss mein Unternehmen den CSRD-Bericht erstellen?

Das hängt von der Größe Ihres Unternehmens ab. Große Unternehmen, die bereits nach NFRD berichten, müssen ab dem Geschäftsjahr 2024 berichten. Andere große Unternehmen folgen im Jahr 2025, und bestimmte kleinere Unternehmen ab 2026.