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DER GREEN DEAL DER EU: EIN ÜBERBLICK

17.05.2024 | Nachhaltigkeit | 0 Kommentare

Der EU Green Deal der EU-Kommission stellt ein umfassendes Rahmenwerk dar, das darauf abzielt, Europa bis zum Jahr 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Der Deal umfasst vielfältige Maßnahmen und Gesetzesinitiativen, die sich nicht nur auf die Verringerung der Umweltauswirkungen konzentrieren, sondern auch soziale und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Ziele, Initiativen und Strategien des EU Green Deal sowie deren Auswirkungen für Unternehmen.

Was ist der europäische grüne Deal?

Der Green Deal ist ein 2019 von der EU-Kommission verabschiedetes, umfassendes Programm mit dem Hauptziel, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Global trägt der EU Green Deal dazu bei, die Ziele des Pariser Abkommens zu erreichen.

Um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, umfasst der Green Deal eine Reihe von politischen Maßnahmen und Gesetzesinitiativen, die darauf abzielen, die Umweltauswirkungen in verschiedenen Handlungsfeldern und Sektoren zu minimieren.

Der EU Green Deal beschränkt sich dabei jedoch nicht nur auf reine Maßnahmen zur Bewältigung der drängenden Klima- und Umweltprobleme, sondern umfasst auch soziale und wirtschaftliche Aspekte.

Langfristiges Ziel des EU Green Deal ist eine ganzheitliche nachhaltige Entwicklung, die sowohl die Stärkung der Wirtschaft einschließt als auch die Integration zukunftsfähiger gesellschaftlicher Strukturen in wirtschaftspolitische Entscheidungsprozesse einschließt.

Durch diese ganzheitliche Herangehensweise bietet der Green Deal für die EU die Chance, eine globale Vorreiterrolle im Klimaschutz und bei der Nachhaltigkeit einzunehmen. Indem er die Grundlagen für eine nachhaltige und innovative Wirtschaft schafft, soll der Green Deal nicht nur internationale Standards setzen, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit Europas langfristig stärken.

Ziele des EU Green Deal

Der EU Green Deal umfasst eine Vielzahl verschiedener klimapolitischer Ziele, unter anderem:

  • Förderung des Übergangs in eine Circular Economy
  • Naturschutz
  • Nachhaltige Industrie und Landwirtschaft
  • Nachhaltigeres Lebensmittelsystem
  • Bekämpfung von Energiearmut und Steigerung der Energieeffizienz
  • Nachhaltige Mobilität
  • Nachhaltige Finanzpolitik

Initiativen und Reformen des Green Deal

Der EU Green Deal umfasst einen Aktionsplan mit Initiativen, die verschiedene Aspekte der Umwelt-, Energie- und Wirtschaftspolitik abdecken. Zu den wichtigsten Initiativen und Reformen zählen unter anderem:

Europäisches Klimagesetz

Das europäische Klimagesetz bildet das rechtliche Rückgrat des europäischen grünen Deals und verpflichtet die EU, bis 2050 klimaneutral zu werden. Darüber hinaus legt es verbindlich fest, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu senken.

Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

Das Ziel der CSDDD besteht darin, dass Unternehmen in der EU sowohl innerhalb als auch außerhalb Europas entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungsketten negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten auf Menschenrechte und Umwelt vermeiden.

Unternehmen sind verpflichtet, ihre Liefer- und Wertschöpfungsketten transparent zu gestalten, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu ermitteln sowie vermeidende Maßnahmen zu ergreifen.

Aktionsplan für die Circular Economy

Der Aktionsplan für die Circular Economy zielt darauf ab, Abfälle zu vermeiden, den Ressourcenverbrauch zu minimieren und die Wiederverwertung von Produkten zu fördern.

Der Plan identifiziert spezifische Sektoren, die ein hohes Potenzial für Ansätze der Circular Economy bieten, darunter Batterien, Fahrzeuge, Verpackungen und Kunststoffe. Für diese Bereiche sind zahlreiche Maßnahmen vorgesehen, um zirkuläre und nachhaltige Prozesse zu unterstützen und voranzutreiben.

In diesem Zusammenhang wurde bereits die EU-Plastiksteuer verabschiedet, mit der die Umweltbelastung durch Kunststoffabfälle reduziert werden soll. Die Steuer wird auf nicht recycelte Kunststoffverpackungen erhoben und soll Anreize für Unternehmen schaffen, Recyclingmaterialen in der Produktion zu verwenden.

Renovation Wave Initiative

Die Renovation Wave Initiative dient dazu, die jährliche Renovierungsrate von Gebäuden bis 2030 zu verdoppeln, um

  • den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen zu reduzieren
  • die Lebensqualität der Menschen zu verbessern
  • die Digitalisierung in Gebäuden voranzutreiben

Unternehmen im Bausektor und Immobilienverwalter müssen sich auf erhöhte Nachfrage nach Renovierungsarbeiten einstellen, die strengeren Energieeffizienzstandards entsprechen. Gleichzeitig erfordert es hohe Investitionen in neue Bautechnologien und -materialien.

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Mit der CSRD wird das Ziel verfolgt, die Transparenz, Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung von Unternehmen zu erhöhen. Ab 2024 müssen Unternehmen detailliert über ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) berichten. Dazu gehören Informationen über Umweltauswirkungen, soziale Verantwortung, Arbeitnehmerbelange und die Achtung der Menschenrechte.

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EU-Biodiversitätsstrategie

Ziel der EU-Biodiversitätsstrategie ist es, die biologische Vielfalt Europas bis 2030 wiederherzustellen und effektiv zu schützen.

Die Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) spielt hierbei eine Maßnahme innerhalb dieser Strategie. Sie verpflichtet Unternehmen in den betroffenen Sektoren, ihre Netto-Treibhausgasemissionen bis 2025 so weit zu reduzieren, dass sie die in diesen Sektoren gebundenen Mengen nicht überschreiten.

Diese Regelung verlangt von den Unternehmen, umweltfreundliche Geschäftspraktiken einzuführen, um ihren ökologischen Fußabdruck zu minimieren. Bis 2030 wird darüber hinaus ein Netto-Abbau von CO₂ durch natürliche Senken angestrebt.

„Farm to Fork“-Strategie („Vom Hof bis auf den Tisch“)

Die „Farm to Fork“-Strategie ist darauf ausgerichtet, nachhaltige Lebensmittelproduktion und -konsum zu fördern und die Lebensmittelsysteme der EU fairer, gesünder und umweltfreundlicher zu gestalten.

Unternehmen in der Lebensmittelindustrie, von der Produktion bis zum Einzelhandel, sind aufgerufen, ihre Produktionsmethoden zu verbessern, den Einsatz von Chemikalien zu reduzieren und transparenter über die Herkunft und Zusammensetzung ihrer Produkte zu informieren.

Reform der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III)

Die durch den EU Green Deal überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie zielt darauf ab, den Anteil erneuerbarer Energien in der Energieversorgung der EU bis 2030 auf mindestens 42,5 % zu erhöhen – mit der Möglichkeit, durch zusätzliche indikative Anteile auf insgesamt 45 %.

Unternehmen in den Sektoren Verkehr, Industrie, Gebäude sowie Fernwärme und -kälte sind dazu aufgefordert, ihre Energiequellen bis 2030 entsprechend umzustellen.

Reform der Energieeffizienzrichtlinie (EED III)

Die Reform der Energieeffizienzrichtlinie im Rahmen des EU Green Deal sieht eine Senkung des Endenergieverbrauchs auf EU-Ebene um mindestens 11,7 % bis 2030 vor. Öffentliche Einrichtungen und Unternehmen sind zu mehr Transparenz beim Energieverbrauch und zu verstärkten Investitionen in energieeffiziente Technologien angehalten.

CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)

Der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) ist eine zentrale Initiative der Europäischen Union, die darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit von in der EU ansässigen Unternehmen zu sichern, die hohen Umweltstandards unterliegen. Der Mechanismus soll verhindern, dass die strengen CO₂-Emissionsreduktionsziele der EU zu einer Verlagerung der Produktion in Länder mit weniger strikten Umweltauflagen führen.

Der CBAM erfordert, dass Importeure von Produkten aus CO₂-intensiven Industrien, wie Zement, Düngemittel, Stahl und Aluminium, eine Gebühr entrichten. Diese Gebühr soll den Preisunterschied ausgleichen zwischen den Kosten für CO₂-Emissionen, die innerhalb der EU anfallen, und den oft niedrigeren Kosten in Ländern außerhalb der EU.

EU-CO₂-Grenzwerte für Autos

Seit 2019 gelten strengere Emissionsgrenzwerte für Neufahrzeuge. Autohersteller sind verpflichtet, die Emissionen ihrer Neufahrzeuge bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zu 2021 zu senken. Für Neufahrzeuge, die die Grenzwerte überschreiten, müssen Strafzahlungen geleistet werden. Schließlich ist ab 2035 die Emissionsfreiheit für Neufahrzeuge vorgesehen.

Taxonomie-Verordnung

Die Taxonomie-Verordnung legt Kriterien fest, nach denen wirtschaftliche Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Unternehmen müssen nachweisen, wie ihre Aktivitäten zu den EU-Zielen für nachhaltige Entwicklung beitragen.

Fazit

Der Green Deal der EU gibt einen umfassenden Rahmen, der nachhaltiges Wirtschaften in der EU fördern soll. ENDURE unterstützt Unternehmen nicht nur bei der Erstellung eines CSRD-Berichts sondern auch bei langfristigen Umstellung auf nachhaltige Geschäftsmodelle, mit denen sich auch in Zukunft das Geschäft ausbauen lässt.

FAQ
Was ist das Hauptziel des EU Green Deal?

Das Hauptziel des EU Green Deal ist es, Europa bis zum Jahr 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen.

Welche spezifischen Maßnahmen umfasst der EU Green Deal?

Der Green Deal umfasst Maßnahmen wie das Europäische Klimagesetz, Initiativen zur Förderung der Circular Economy, nachhaltige Mobilität, Energieeffizienz und die Bekämpfung von Energiearmut.

Wie beeinflusst der EU Green Deal die Unternehmensführung in Europa?

Unternehmen müssen transparente Lieferketten schaffen, ihre ESG(Environmental, Social, and Governance)-Aspekte detailliert berichten und nachhaltige Geschäftspraktiken gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive und anderen Richtlinien implementieren.