Der Green Deal: So spielen CSRD und EU-Taxonomie zusammen

KLIMA // 26.01.2024

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Das Wichtigste im Überblick

  • Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das festlegt, welche Wirtschaftsaktivitäten in der Europäischen Union als ökologisch nachhaltig gelten können, basierend auf definierten Umweltzielen und sozialen Mindeststandards.
  • Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, umfassend über ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-Praktiken (ESG) zu berichten, um Transparenz und Verantwortlichkeit in Bezug auf Nachhaltigkeit zu erhöhen.
  • Die EU-Taxonomie und CSRD sind miteinander verknüpft, da die Taxonomie ein Klassifikationssystem für nachhaltige Aktivitäten bereitstellt, das Unternehmen im Rahmen der CSRD-Berichterstattung verwenden müssen, um den Taxonomie-konformen Anteil ihrer Wirtschaftsaktivitäten offenzulegen.

Der Green Deal für ein klimaneutrales Europa

In der dynamischen Landschaft der nachhaltigen Finanzierung und Berichterstattung innerhalb der Europäischen Union stellen sowohl die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) als auch die EU-Taxonomie zentrale Elemente dar. Beide Konzepte sind integraler Bestandteil des Europäischen Green Deals, der darauf abzielt, die EU bis 2050 klimaneutral zu gestalten und eine nachhaltige Wirtschaft zu fördern. Außerdem sollen bis 2030 die Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 um 55 Prozent gesenkt werden.

Um dies zu erreichen, werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, die auch die Privatwirtschaft in die Verantwortung zieht. Dabei wird Nachhaltigkeit an verschiedenen Punkten in der Wirtschaft integriert. Während der Green Deal das umfassende Ziel und den politischen Rahmen bietet, spielen die CSRD und die Taxonomie spezifische, sich ergänzende Rollen in der Umsetzung dieses Ziels.

Die CSRD erweitert und verstärkt die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Sie zielt darauf ab, die Transparenz und Konsistenz der Umwelt-, Sozial- und Governance-Informationen (ESG), die Unternehmen veröffentlichen, zu erhöhen. Die EU-Taxonomie bietet ein Klassifizierungssystem, das definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten können. Dies hilft Investoren, Unternehmen und Regulierungsbehörden, umweltfreundliche Investitionen eindeutig zu identifizieren und zu fördern.

Für Unternehmen in der EU bringt die Einführung von CSRD und Taxonomie sowohl Herausforderungen als auch Chancen mit sich. Einerseits müssen sie sich mit den komplexen Anforderungen und Kriterien dieser Richtlinien auseinandersetzen, um Compliance zu gewährleisten. Andererseits bieten die CSRD und die Taxonomie Unternehmen die Möglichkeit, ihre Nachhaltigkeitspraktiken zu verbessern, ihre Attraktivität für Investoren zu erhöhen und nachhaltige Transformationsprozesse anzustoßen, die Wettbewerbsvorteile ermöglichen.

 

Der Green Deal der EU bringt also nicht nur neue Pflichten und Vorgaben für Unternehmen mit. Wenn Sie diese Vorgaben auf effektive Weise nutzen, ergeben sich zahlreiche Chancen für die Weiterentwicklung Ihres Unternehmens. Mehr darüber, welche Chancen die CSRD Unternehmen ermöglicht, erfahren Sie in unserem Whitepaper zum CSRD-Reporting.

 

EU-Taxonomie: Wegweiser für nachhaltige Wirtschaft

Die EU-Taxonomie-Verordnung dient dazu, eine klare und einheitliche Definition dessen zu schaffen, was als nachhaltige Wirtschaftstätigkeit gilt. Diese Verordnung ist von entscheidender Bedeutung, da sie nicht nur Transparenz und Klarheit in die Welt der nachhaltigen Finanzen bringt, sondern auch als Katalysator für die Neuorientierung von Kapitalströmen hin zu nachhaltigeren Investitionen und Geschäftspraktiken dient.

Das übergeordnete Ziel der EU-Taxonomie-Verordnung ist es, die Ausrichtung der Finanz- und Wirtschaftssysteme der EU zu verändern. Indem sie klar definiert, was nachhaltige Aktivitäten sind, und indem sie Anreize für deren Förderung setzt, zielt die Verordnung darauf ab, Investitionen in Bereiche wie Kreislaufwirtschaft, erneuerbare Energien und den Erhalt der biologischen Vielfalt zu lenken.

Ein Kernmerkmal der EU-Taxonomie ist die Festlegung spezifischer Kriterien, die eine Wirtschaftstätigkeit erfüllen muss, um als nachhaltig eingestuft zu werden. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist die Zuordnung zu einer von der EU definierten Taxonomie-Aktivität. Diese Aktivitäten sind so konzipiert, dass sie einen deutlichen und messbaren Beitrag zur Erreichung von mindestens einem von sechs Umweltzielen leisten. Diese Ziele umfassen:

  • den Klimaschutz,
  • die Anpassung an den Klimawandel,
  • die nachhaltige Nutzung und den Schutz von Wasser- und Meeresressourcen,
  • die Förderung der Kreislaufwirtschaft,
  • die Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung
  • sowie den Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität.

Ein weiteres entscheidendes Element der Taxonomie ist das Prinzip, dass eine nachhaltige Wirtschaftstätigkeit keine der anderen Umweltziele wesentlich beeinträchtigen darf. Dieses „Do no significant harm“-Prinzip stellt sicher, dass Aktivitäten in einem Bereich nicht zu Lasten anderer Umweltziele gehen.

Zusätzlich zu den Umweltkriterien müssen die Aktivitäten eine Reihe von sozialen Mindestgarantien einhalten. Diese Garantien beziehen sich auf Aspekte wie Arbeitnehmerrechte, Gleichbehandlung und hochwertige Arbeitsbedingungen, und sie sollen sicherstellen, dass die Nachhaltigkeitsbemühungen nicht nur ökologischer, sondern auch sozialer Natur sind.

CSRD: Transparente Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) markiert einen signifikanten Wandel in der Art, wie Unternehmen in der Europäischen Union über nichtfinanzielle Aspekte berichten. Am 5. Januar 2023 in Kraft getreten, ersetzt die CSRD beginnend mit 2024 die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) schrittweise. Diese neue Richtlinie erweitert den Umfang der Berichterstattungspflicht erheblich: Während bisher etwa 11.600 Unternehmen unter die NFRD fielen, werden unter der CSRD rund 50.000 EU-Unternehmen berichtspflichtig sein.

Die CSRD fordert von diesen Unternehmen, in ihren Berichten eine umfassende Darstellung ihrer Aktivitäten in wesentlichen ESG-Bereichen (Environmental, Social, Governance) vorzunehmen. Dazu zählen Themen wie Umweltschutz, Menschenrechte, soziale Verantwortung und Diversität. Dies stellt eine bedeutende Ausweitung der Berichtspflichten dar und zielt darauf ab, die Transparenz und Verantwortlichkeit der Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen zu erhöhen.

Ein zentraler Aspekt der CSRD ist das neu eingeführte Konzept der doppelten Wesentlichkeit. Dies bedeutet, dass Unternehmen nicht nur darüber berichten müssen, wie Umweltveränderungen ihre Geschäftstätigkeit beeinflussen, sondern auch umgekehrt, welche Auswirkungen ihre Geschäftstätigkeit auf die Umwelt hat. Dies schließt neben ökologischen auch soziale und Governance-bezogene Auswirkungen ein. Durch diese ganzheitliche Betrachtungsweise sollen Unternehmen dazu angehalten werden, sowohl die externen Effekte ihrer Aktivitäten als auch die internen Risiken und Chancen, die sich aus Umwelt- und Sozialfaktoren ergeben, zu bewerten und offenzulegen.

Die Einführung der CSRD signalisiert somit einen wichtigen Schritt hin zu einer nachhaltigeren und transparenteren Wirtschaftsweise in der EU, indem sie Unternehmen zu einer umfassenderen Berichterstattung über ihre ESG-bezogenen Aktivitäten und Auswirkungen verpflichtet.

CSRD vs. ESRS

Um das Ganze noch etwas komplexer zu machen, sind auch die ESRS in diesem Zusammenhang zu erwähnen. Hierbei handelt es sich um die European Sustainability Reporting Standards. Diese sind Bestandteil der CSRD. Bei den ESRS handelt es sich um Richtlinien, die Unternehmen bei der Erstellung ihres CSRD-Berichts berücksichtigen müssen. Auf diese Weise soll die Einheitlichkeit und Transparenz der Berichterstattung gewährleistet werden.

Worin besteht der Zusammenhang zwischen CSRD und EU-Taxonomie?

Die EU-Taxonomie und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind zwei zentrale Regularien, die eine entscheidende Rolle bei der Förderung nachhaltiger Finanzierung und Unternehmensführung spielen. Sie sind eng miteinander verknüpft und ergänzen sich in ihren Berichtspflichten und Zielen.

Die EU-Taxonomie stellt ein umfassendes Klassifikationssystem bereit, das definiert, welche Wirtschaftsaktivitäten als nachhaltig gelten können. Dieses System ist nicht nur für sich genommen von Bedeutung, sondern bildet auch die Grundlage für die Berichterstattung im Rahmen der CSRD.

Unter der CSRD sind Unternehmen verpflichtet, Nachhaltigkeitskennzahlen in Bezug auf ihre Wirtschaftsaktivitäten zu veröffentlichen. Dies umfasst die Offenlegung des Anteils ihrer Aktivitäten, der EU-Taxonomie-konform ist, bezogen auf Umsatz, Investitionen und Betriebsausgaben. Somit werden die auf der EU-Taxonomie basierenden Kennzahlen zu einem integralen Bestandteil des CSRD-Berichts für Unternehmen. Diese Integration stellt sicher, dass Unternehmen nicht nur über ihre Nachhaltigkeitsbemühungen berichten, sondern diese auch an klaren und einheitlichen Standards messen.

Die Veröffentlichung von EU-Taxonomie-Kennzahlen als Teil der CSRD-Berichtspflicht bildet eine wichtige Informationsquelle für weitere Regularien und Akteure im Finanzsektor. Finanzunternehmen, die bestimmte Anforderungen in Bezug auf nachhaltige Investitionen erfüllen müssen, sind auf detaillierte und zuverlässige Daten angewiesen.

Diese Überschneidungen und Verflechtungen zwischen den EU-Regularien verdeutlichen, wie die verschiedenen Initiativen zusammenwirken, um ein kohärentes und effektives System zur Förderung und Messung von Nachhaltigkeit in der europäischen Wirtschaft und im Finanzsektor zu schaffen. Sie spiegeln das Bestreben der EU wider, durch integrierte und sich gegenseitig unterstützende Vorschriften eine umfassende und nachhaltige Finanzlandschaft zu etablieren.

Bedeutung von CSRD und EU-Taxonomie für Unternehmen

Auf den ersten Blick erscheinen die neuen Vorschriften seitens der EU als undurchdringlicher Dschungel und stellen für viele Unternehmen eine Herausforderung dar. Nichtsdestotrotz bieten sich für Unternehmen eine Reihe von positiven Nutzenaspekten. Diese reichen von einer verbesserten Marktpositionierung bis hin zu einer effizienteren Risikomanagementstrategie.

Zunächst fördern diese Vorgaben eine stärkere Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Praktiken (ESG). Durch die konsequente Berichterstattung über nachhaltige Aktivitäten und deren Auswirkungen können Unternehmen das Vertrauen von Stakeholdern wie Kunden, Investoren und Geschäftspartnern stärken. Dies verbessert nicht nur das Unternehmensimage, sondern kann auch zu einer erhöhten Kundenloyalität und Investitionsbereitschaft führen.

Darüber hinaus ermöglichen die EU-Vorgaben den Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsstrategien besser zu strukturieren und zu optimieren. Die Auseinandersetzung mit den Anforderungen der Taxonomie und der CSRD fördert ein tieferes Verständnis für die Wechselwirkungen zwischen Unternehmensaktivitäten und Umwelt- bzw. sozialen Aspekten. Dies kann Innovationen anregen und zu effizienteren, nachhaltigeren Geschäftsmodellen führen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das verbesserte Risikomanagement. Durch die intensive Beschäftigung mit ESG-Faktoren im Rahmen der EU-Vorgaben können Unternehmen potenzielle Risiken früher erkennen und besser steuern. Dies betrifft sowohl physische Risiken, die sich aus Umweltveränderungen ergeben, als auch Übergangsrisiken, die mit dem Wandel zu einer nachhaltigeren Wirtschaft zusammenhängen.

Schließlich erleichtern die EU-Vorgaben den Zugang zu Kapital. Investoren und Kreditgeber legen zunehmend Wert auf Nachhaltigkeitskriterien. Unternehmen, die nachweislich nachhaltig wirtschaften und die EU-Standards erfüllen, könnten leichter Zugang zu „grünen“ Finanzierungsquellen erhalten und von niedrigeren Zinskosten profitieren.

Insgesamt bieten die EU-Vorgaben zu Nachhaltigkeit Unternehmen die Chance, ihre Geschäftsstrategien zukunftsfähig zu gestalten, ihre soziale und ökologische Verantwortung zu stärken und letztlich sowohl ökonomisch als auch in Bezug auf Nachhaltigkeit erfolgreich zu sein. Wir unterstützen Sie gern dabei, den richtigen Weg für Ihr Unternehmen zu finden, und begleiten Sie bei jedem Schritt.

 

 

FAQ

Was ist die EU-Taxonomie und welche Rolle spielt sie?

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das definiert, welche Wirtschaftsaktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten können. Sie dient als Richtlinie für Unternehmen und Investoren, um nachhaltige Investitionen zu identifizieren und zu fördern.

Was beinhaltet die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und wen betrifft sie?

Die CSRD ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen dazu verpflichtet, detailliert über ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-Praktiken (ESG) zu berichten. Ab 2024 betrifft sie etwa 50.000 EU-Unternehmen, eine erhebliche Erweiterung im Vergleich zu den bisherigen 11.600 Unternehmen unter der Non-Financial Reporting Directive (NFRD).

Wie sind die EU-Taxonomie und CSRD miteinander verbunden?

Die EU-Taxonomie und CSRD sind eng miteinander verbunden, da Unternehmen im Rahmen der CSRD-Berichterstattung den Taxonomie-konformen Anteil ihrer Wirtschaftsaktivitäten, bezogen auf Umsatz, Investitionen und Betriebsausgaben, offenlegen müssen, basierend auf den Kriterien der EU-Taxonomie.

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